Die bürgernahe Verwaltung der Kreisstadt Steinfurt ist für ihre ca. 36.000 Einwohner*innen da und bietet die Möglichkeit der
Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
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- Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich -
- Fachoberschulreife oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- gute Deutsch-, Mathematik- und Englischkenntnisse
- 01.08.2024
- 3 Jahre
- 1. Ausbildungsjahr:
- 2. Ausbildungsjahr:
- 3. Ausbildungsjahr:
- sowie vermögenswirksame Leistungen und Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Stadtverwaltung Steinfurt werden Sie im
- Fachdienst Personal, Innere Dienste und IT
- Fachdienst Finanzen
- Fachdienst Sicherheit und Ordnung
- Fachdienst Bildung, Jugend und Sport
- Fachdienst Soziales
- Baudezernat
Theoretische Ausbildung:
Der schulische Teil umfasst die Teilnahme am Berufsschulunterricht in Blockform am Hansa-Berufskolleg in Münster sowie einer dienstbegleitenden, einmal wöchentlichen fachpraktischen Unterweisung beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe in Münster. Hier werden u. a. Fächer wie Sozialrecht, Personalrecht und Finanzmanagement unterrichtet.
Welche Fächer werden unterrichtet?
- Kommunales Finanzmanagement
- Ordnungsrecht
- Personalrecht
- Kommunales Verfassungsrecht
- Sozialrecht
- Sozial- und Handlungskompetenz
- berufsübergreifende Lernbereiche wie z. B. Deutsch, Englisch und Politik
- Eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung bei einem kommunalen Arbeitgeber
- Eine betriebliche Zusatzversorgung und ein betriebliches Gesundheitsmanagement.
Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz, wonach u. a. aus familiären Gründen z. B. zur Betreuung des eigenen Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen die Ausbildung in Teilzeit absolviert werden kann. Ausbildung in Teilzeit bedeutet, dass die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt wird. Die Verkürzung der Arbeitszeit bezieht sich auf die praktische Ausbildung. Die theoretische Ausbildung erfolgt in Vollzeit.
Ihre Bewerbung
- Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
- Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
- Die Kreisstadt Steinfurt hat ein Integrationskonzept entwickelt, dabei ist die Integration in den Arbeitsmarkt grundlegend für die Einbindung in die Gesellschaft. Daher sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ausdrücklich erwünscht.
Bewerben können Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsverfahren. Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach Datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ausbildungsleiterin Laura Welberg, Tel.: 02552 / 925-160, zur Verfügung.
Ende der Bewerbungsfrist
- 13.08.2023